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BGH, 17.07.2009 - 5 StR 353/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unzulässige Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anbringung einer Anhörungsrüge innerhalb der Frist
- Judicialis
StPO § 356a
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
- BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08
- BGH, 17.07.2009 - 5 StR 353/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden …
Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 353/08
Ein hier jedenfalls gegebenes anwaltliches Verschulden an der Fristversäumung kann dem Angeklagten zugerechnet werden, weil es sich bei dem Verfahren in erster Linie um die Vorstufe der Verfassungsbeschwerde handelt (BGH wistra 2009, 33).
- BGH, 20.06.2012 - 5 StR 134/12
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
Bei fehlerhafter Erhebung der Gehörsrüge muss sich ein Verurteilter Verteidigerverschulden zurechnen lassen, weil es sich in erster Linie um die Vorstufe der Verfassungsbeschwerde handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33, vom 17. Juli 2009 - 5 StR 353/08 -, vom 24. Juni 2009 - 1 StR 556/07 - und vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, wistra 2011, 315).